Baubewilligung

Der Bau und die Stadt- und Landschaftsplanung der Republik Kroatien sind ein wichtiger Teil der Gesetzgebung und sind in dem Gesetz über Raumplanung und Bau (offizielles Amtsblatt Nr. 76/07,38/09) geregelt.  

Die Investition in den Bau von Immobilien in der Republik Kroatien ist betrifft primär den geschätzten Zeitraum bis zur Beendigung der Investition. Die Fristen für die Vorbereitung der Dokumentation und der Ausstellung der erforderlichen Genehmigungen übersteigen deutlich die Anträge der Investoren, die zur gleichen Zeit an anderen Tätigkeiten, die für die Realisation des Bauprojekts erforderlich sind, beteiligt sind.  

Bemühungen des Gesetzgebers sowie die Tätigkeiten der staatlichen Bauaufsicht trugen zur Vermeidung des stadtbaulichen Chaos und zur allgemeinen Verbesserung der Bauvoraussetzungen bei.  

Unter einer Vielzahl von Genehmigungen, die für den gesetzmäßigen Bau unabdingbar sind, sind die wichtigsten die Lage-, Bau- und Nutzungsbewilligung.

Die Lagebewilligung

Stadt- und Raumplanungsunterlagen legen die gezielte Organisation, den Gebrauch und die Bereichszuweisung ebenso wie Kriterien und Anordnungen für die Entwicklung und den Flächenschutz fest.

Die Lagebewilligung ist der Mechanismus der Anwendung der Stadt- und Planungsunterlagen, welche die Übereinstimmung des geplanten Einschreitens mit der bestehenden Dokumentation, festlegt. Es handelt sich dabei um einen Verwaltungsakt.    
 
Der Inhalt der Lagebewilligung und ihres Ausstellens ist im Gesetz über die Raumordnung bestimmt und sie wird für jeden Eingriff, mit wenigen Ausnahmen, ausgestellt. Die Behörde des jeweiligen Verwaltungskreises, die für die Raumplanung zuständig ist, ist berechtigt die Bewilligung auszustellen, außer es besteht für den Staat an spezielles Interesse bezüglich des geplanten Baus. In diesem Fall ist das Ministerium für Umwelt und Raumplanung zuständig. Neben den Eigentümern des Landes oder das Bauwerks können die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke am Lagebewilligungsverfahren teilnehmen.

Der Antrag sollte von folgenden begleitet sein: einem Auszug aus der Katasterkarte, dem vorläufigen Architektenentwurf, dem vorläufigen statischen Entwurf, den Bewilligungen des Elektrizitätswerks, der Wasserwerke, der Abwassergesellschaft, des Gasversorgungsunternehmens, des Innen- und Verkehrsministeriums, der Sanitätsaufsicht, usw. Eine Erklärung der unmittelbaren Nachbarn mit dem Inhalt, dass sie keine Einwendungen gegen den geplanten Bau haben, soll auch vorgelegt werden.  
Die Lagebewilligung legt fest: die Form und die Größe des Baugrundstücks, das heißt den Umfang des Eingriffs, die Belegung des Gebäudes, die Größe und die Fläche des Gebäudes, die Methode und die Voraussetzungen für die Verbindung des Grundstück, das heißt des Grundstücks mit einer öffentlichen Strasse und der Gemeindeinfrastruktur, sowie andere für den Eingriff erforderlichen Elemente, entsprechend besonderer Bestimmungen.  

Die Lagebewilligung ist zwei Jahre von Tag an gerechnet, an dem sie endgültig wird und das Verfahren für die Erlangung der Baubewilligung sollte in diesem Zeitraum eröffnet werden.  

Die Baubewilligung

Nach dem Gesetz über die Raumplanung und den Bau, welches am 01. Oktober 2007 in Kraft trat, ist die Baubewilligung in den meisten Fällen nicht mehr erforderlich.

Der Bau eines Gebäudes mit einer zusammengefassten Fläche (brutto) von unter 400 Quadratmeter (600 Quadratmeter bei Gebäuden für den landwirtschaftlichen Gebrauch) erfordert eine Entscheidung über die Baubedingungen, welche die Baubewilligung ersetzt. Der Bau eines Gebäudes, welches dieses Ausmaß übersteigt, erfordert eine Bestätigung des Hauptprojektentwurfs.

Der Zweck der Baubewilligung ist die Anpassung des vorgesehenen Gebäudes an die festgelegten Bestimmungen nach dem Raumplanungs- und Baugesetz und öffentlichen Interessen, die die individuellen Interessen des Investors verdrängen.

Die Baubewilligung ist ein Verwaltungsakt, der das Recht erteilt ein bestimmtes Gebäude an einem bestimmten Grundstück zu erbauen. Wesentliche Teile des Antrags auf Erteilung einer Baubewilligung sind die Lagebewilligung, das Hauptprojekt des Gebäudes, technische, geotechnische und andere Gutachten (mit Ausnahme des Baus eines Familienhauses). Der Antrag wird von dem Beleg des Baurechts auf einem bestimmten Grundstück begleitet, das heißt einem Grundbuchsauszug. Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit der Abänderung der Bewilligung während des Baus, genauso wie eine Änderung des Investors, was der zuständigen Behörde innerhalb von 15 Tagen mitgeteilt werden muss, vor.  
Die Baubewilligung wird ex lege ungültig, wenn die Bauarbeiten nicht innerhalb von zwei Jahren nach dem Tag, an dem sie endgültig wurde, abgeschlossen wurden. Dieser Zeitraum kann jedoch auf Antrag des Investors verlängert werden.

Die Verwaltungsbehörde innerhalb des Verwaltungskreises ist für die Erteilung der Baubewilligung zuständig, es sei denn der geplante Bau liegt im besonderen Interesse des Staates. In diesem Fall ist das jeweilige Ministerium zuständig.  
Im Falle der Erfüllung aller gesetzlich festgeschriebenen Voraussetzungen, ist die zuständige Behörde verpflichtet die Bewilligung innerhalb von 30 Tagen nach dem Erhalten des gesamten Antrags zu erteilen.  
Zu betonen ist, dass es in Ausnahmefällen möglich ist mit dem Bau ohne eine Baubewilligung zu beginnen. Dies ist gegeben, wenn das bestehende Gebäude weiter besteht, der Bau der einfacheren Fortbewegung behinderter Personen dient, es sich um einen Bau zu militärischen Zwecken oder den Bau von Gräbern handelt, usw.

Aufgrund des Bestrebens illegale Bauten zu minimalisieren legt das Gesetz fest, dass alle Gebäude, die ohne Baubewilligung vor dem 15. Februar 1968 erbaut wurden, als, auf Grundlage einer gültigen Baubewilligung erbaut, erachtet werden.  

Nutzungsbewilligung

Nach dem Gesetz ist eine Nutzungsbewilligung für den Gebrauch des gesamten Gebäudes zwingend. Sie ist das Instrument, das die Qualität des Baus sicherstellt und wird nach einer technischen Prüfung des Gebäudes, in dem das Gebäude strikten Voraussetzungen entsprechen muss, erteilt.

Ein spezielles Komitee, das aus Baufachmännern und Repräsentanten der staatlichen Behörden besteht, führt die technische Prüfung innerhalb von 30 Tagen, nachdem der Antrag auf Erteilung der Nutzungsbewilligung erhalten wurde, durch.
Beendete Gebäude und andere Bauwerke dürfen nur nach Erlangung der Nutzungsbewilligung benutzt werden.  

Die Erlangung einer Nutzungsbewilligung ist eine Voraussetzung für die Registrierung eines neuen Gebäudes. Bei alten Gebäuden wird das Bestehen oder Nicht-Bestehen einer Nutzungsbewilligung im Grundbuch eingetragen.  

Anwaltskanzlei
Vukić, Jelušić, Šulina, Stanković, Jurcan & Jabuka

Nikole Tesle 9/V-VI
51000 Rijeka
Kroatien

Phone: 051/211-600
Fax: 051/336-884

E-mail: info@vukic-lawfirm.hr

KROATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER