Persönliche identifikationsnummer – OIB

Die persönliche Identifikationsnummer (OIB) ist ein ständiges Identifikationskennzeichen jedes kroatischen Bürgers und juristischer Person mit Sitz in Kroatien. Es wird durch das Finanzministerium – Steuerverwaltung festgelegt und ausgegeben.

Die OIB wird durch das persönliche Identifikationsnummergesetz, veröffentlicht im offiziellen Amtsblatt, Nr. 60/08, welche am 1.Jaenner 2009 in Kraft trat, geregelt.

Die persönliche Identifikationsnummer wurde aus mehreren Gründen eingeführt:

  • allgemeine Information der öffentlichen Verwaltung, deren Ziel die Erhöhung der Effektivität der staatlichen Einrichtungen und Verminderung der Verwaltungskosten für die Bürger ist,
  • automatischer Datenaustausch zwischen staatlichen Verwaltungsbehörden und anderen staatlichen Einrichtungen, die den Bürgern ein einfachere und schnellere Durchsetzung ihrer Recht ermöglichen,
  • effizienterer Überblick über das Eigentum der Bürger und juristischen Personen, den cash flow, was eine entscheidende Voraussetzung für eine transparent Wirtschaft und eine systematische Repression der Korruption ist,
  • Harmonisierung der kroatischen Rechtsordnung mit der Gesetzgebung der EU.

Die persönliche Identifikationsnummer wird allmählich alle Nummern, welche bisher als Identifikationsmerkmal verwendet wurden, sowohl für natürliche als auch für juristische Personen in der Republik Kroatien (z.B. die Unternehmensidentifikationsnummer und die einmalige persönliche Identifikationsnummer) ersetzen. Sie besteht aus 11 Ziffern, die willkürlich festgelegt werden und sie enthält keine privaten Daten. Sie ist einmalig, nicht aufdeckend, unabänderbar und nicht wiederholbar.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Einführung der OIB war die Information der öffentlichen Verwaltung, welche es möglich machte diese zu verbinden und automatisch Daten zwischen unterschiedlichen Einrichtungen auszutauschen. Aus diesem Grund wurden fünf entscheidende Einrichtungen mit einander verbunden – die Steuerverwaltungsbehörde, das Innenministerium, das Zentrale Büro für die Verwaltung, die Register der Handelsgerichte und das Zentrale Büro für Statistik.

Die Bürger müssen ihre bestehenden persönlichen Dokumente nicht aufgrund der Einführung der persönlichen Identifikationsnummer ersetzen. Neue persönliche Dokumente, die die OIB enthalten, werden ausgegeben, wenn die Bürger ihre persönlichen Dokumente wie gewohnt, wie z.B. bei Ablauf der Gültigkeit,  ersetzen.

Die Feststellung und das Vergeben der persönlichen Identifikationsnummer wird ohne Kosten, für denjenigen, der sie erhält, durchgeführt.  

Die Zuweisung einer OIB an Ausländer

Die Zuweisung einer OIB an Ausländer bestimmt Artikel 8 Absatz 4 persönliche Identifikationsnummergesetz, der besagt: “Die persönliche Identifikationsnummer für eine Ausländer wird auf Grundlage der Daten der zuständigen Einheiten und juristischer Personen aufgrund der Verfolgung des Ausländers in der Republik Kroatien, festleget und zugewiesen“ und ist näher in der Anordnung über die persönliche Identifikationsnummer (offizielles Amtsblatt, Nr. 01/09) geregelt.

Die OIB wird Ausländern in Fällen, in denen sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Innenministerium anmelden und ein Grund besteht, der eine Kontrolle rechtfertigt, erteilt. Dies ist der Fall wenn:

1. der Ausländer Steuerzahler wird und unter spezielle Bestimmungen fällt,
2. der Ausländer Steuerzahler, aufgrund von Eigentum für welches die Steuer bezahlt wird und das in öffentlichen Urkunden angemeldet wird (Immobilien – Immobilienverkehr, Eintragung in Grundbuch usw.), wird,
3. der Ausländer nicht als Steuerzahler in öffentlichen Urkunden registriert ist.

Wenn der Ausländer eine OIB durch einen Rechtsanwalt erreichen will, ist die Bevollmächtigung des Anwalts, unterschrieben und für diesen Zweck erteilt, sowie eine Kopie des Reisepasses erforderlich. Der Antrag auf Festlegung und Erteilung der OIB muss grundlegende Daten, Daten auf dem Identifikationsdokument (Reisepass) und Daten der Eltern enthalten. Für ausländische juristische Personen wird, neben der Bevollmächtigung des Anwalts, ein beglaubigter Auszug aus dem Firmenbuch benötigt.

Daten, die im Antrag auf Festlegung und Erteilung einer OIB enthalten sein müsse, sind: Identifikationsnummer, Art der juristischen Person, Rechtsform – falls vorhanden, Firma und Abkürzung der Firma, Adresse und Adresse des Sitzes.  

Ausländer benötigen die OIB für den Erwerb von Immobilien

Ausländer, die eine Immobilie in Kroatien erwerben, melden ihr Eigentum im Grundbuch des zuständigen Gerichts an.    

Für die Anmeldung des Eigentums muss der Ausländer vor der Anmeldung eine OIB erlangen. Zu diesem Zweck reicht der Ausländer oder sein/ihr Anwalt einen Antrag auf Festlegung und Erteilung der OIB bei der zuständigen Stelle der Steuerverwaltungsbehörde, die an dem Ort liegt, an dem der Grund für die Beobachtung entstanden ist, dies ist der Ort, an den sich die Liegenschaft befindet, ein.  

Die zuständige Stelle der Steuerverwaltungsbehörde legt fest und erteilt eine OIB an den Ausländer nach der Prüfung der im Antrag angegebenen Daten.  

Auf Grundlage der Bestätigung der OIB beweist der Ausländer seine festgelegte und erteilte OIB für den Zweck der Anmeldung in die öffentlichen Urkunden und anderen Handlungen, die der Anmeldung vorgehen. 

Es wird erwartet, dass die Einführung der OIB einen hinreichenden Überblick über das Eigentum der Bürger und juristischen Personen und über cash flow, was zur Prävention der Schattenwirtschaft und dem Kampf gegen Korruption und Kriminalität beiträgt, geben wird.  

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